Zivilstandswesen

Willkommen im Bereich des Zivilstandswesens, wo engagierte Zivilstandsbeamtinnen und -beamte als öffentliche Urkundspersonen eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Gefüge spielen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung für den eidgenössischen Fachausweis übernehmen sie eine Vielzahl wichtiger Aufgaben, die im Zivilgesetzbuch, speziell in Artikel 44, definiert sind.

Der Beruf der Zivilstandesbeamtin und des Zivilstandesbeamten

Emotional und bewegend

Mit ihrer Arbeit begleiten Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte Menschen durch das ganze Leben. Sie teilen Glücksmomente mit dem Vater, der auf dem Amt die Geburt seines Kindes anmeldet, und sie erleben strahlende, glückliche Brautpaare bei einer zivilen Trauung.

Sie erfahren aber auch Trauer, wenn die Nachricht vom Tod eines nahen Menschen von den Hinterbliebenen überbracht werden muss. Sie erleben Enttäuschungen beim Überbringen eines Entscheids, wenn die sehnlichst erwartete Antwort der Zivilstandbehörden negativ ausfällt.

Verantwortungsvoll und kreativ

Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte sind sozusagen das staatliche Gedächtnis. Für das Funktionieren unseres Staates ist die genaue Registrierung aller wichtigen Daten der Bürgerinnen und Bürger unablässig.

Das erfordert Präzision und Verantwortungsgefühl. Der Beruf hat auch eine kreative Seite. So freuen sich Brautpaare über eine individuelle Trauung, eine persönliche Rede und ein festlich hergerichtetes Trauungslokal.

Spannend und herausfordernd

Gesetzesänderungen und Neuerungen im Zivilrecht halten die Fachleute auf den Zivilstandsämtern in Bewegung und bringen ihnen immer wieder neue, herausfordernde Aufgaben. Bisweilen erhält ihre Arbeit geradezu detektivische Züge. Zum Beispiel dann, wenn eine ausländische Person keine Papiere besitzt oder Papiere dem Verdacht der Fälschung unterliegen. Solche Dokumente lassen sie bei den Schweizerischen Vertretungen im Ausland überprüfen.

Modern und weltumspannend

Das Beurkunden von Ereignissen (Geburt, Eheschliessung, Tod usw.) war schon immer die Kernaufgabe von Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten. Wurden früher die Beurkundungen handschriftlich in den Registern vorgenommen, werden sie heute elektronisch aufgezeichnet und verwaltet. Diese Arbeit erfordert Geschick im Umgang mit elektronischen Systemen.

Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte sind - virtuell - auf der ganzen Welt daheim. Schon bei Arbeitsbeginn warten E-Mails aus Mali, Thailand oder Amerika auf Antwort. Über Nacht haben Schweizerinnen und Schweizer im Ausland ihre Fragen deponiert. Gute Sprachkenntnisse und Vernetzung erleichtern diese Arbeit.

«Mich fasziniert die Abwechslung im Beruf: Leute beraten, Paare trauen,Todesfälle bearbeiten, Gerichtsentscheide beurkunden…»

Alexandra Rohrer, Zivilstandsamt Lausanne

Eintragungen in Zivilstandsregistern dienen als Grundlage u.a. für:

  • Die personen- und familienrechtliche Stellung aller Bürger und Bürgerinnen (Ausstellung von Zivilstandsdokumenten)
  • Den Nachweis des Bürgerrechts in der Heimatgemeinde und damit des Schweizer-Bürgerrechts
  • Die Ausstellung von Ausweispapieren (ID-Karten, Reisepässe usw.)
  • Kindesschutzmassnahmen
  • Die Feststellung der gesetzlichen Erben
  • Die Bevölkerungsstatistik

Das Zivilstandsamt untersteht fachlich der entsprechenden kantonalen Aufsichtsbehörde. Die Schweizerische Eidgenossenschaft übt die Oberaufsicht im Zivilstandswesen durch das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) aus. Die Genehmigung der nötigen Vorschriften erfolgt durch den Bundesrat bzw. durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

«Irgendwie sind wir auf der ganzen Welt unterwegs. Wir prüfen syrische, eritreische, chinesische... Papiere. Sprachen sind gut zu gebrauchen.»

Daniel Bugeda, Zivilstandsamt Winterthur

Die Geschichte des Zivilstandswesens

Ab 1876 übernahmen die Zivilstandsämter die Personenstandsregister, zuständig für Eintragungen von Geburten, Eheschließungen, Partnerschaften, Todesfällen und Anerkennungen, sowie für Kindesanerkennungen und Namenserklärungen.

1876

Das Familienregister wurde 1929 in der Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut. Es diente als Sammelregister, in dem alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger erfasst wurden. Mit einer Urkunde aus dem Familienregister konnten die Familienzusammensetzung und Bürgerrechtsverhältnisse nachgewiesen werden.

1929

Am 5. Oktober 2001 beschloss die Schweizer Bundesversammlung eine Änderung des Zivilgesetzbuches, um eine gesetzliche Grundlage für die digitale Führung der Zivilstandsregister zu schaffen. Seit dem 1. Januar 2005 sind alle Zivilstandsämter der Schweiz an die zentrale Datenbank Infostar angeschlossen, in der alle Zivilstandsereignisse beurkundet werden.

2001

Das Familienregister wurde 1929 in der Schweiz eingeführt und dem Zivilstandsamt der Heimatgemeinde anvertraut. Es diente als Sammelregister, in dem alle Zivilstandsfälle auswärts wohnender Bürger erfasst wurden. Mit einer Urkunde aus dem Familienregister konnten die Familienzusammensetzung und Bürgerrechtsverhältnisse nachgewiesen werden.

1929