Zivilstandsbeamtinnen und -beamte sind öffentliche Urkundspersonen, nachdem sie die Prüfung für den eidg. Fachausweis erfolgreich absolviert haben. Ihre Aufgaben werden im Zivilgesetzbuch Art. 44 umschrieben.
Die Beurkundungen des Personenstandes umfassen u.a.:
Obwohl die Tätigkeiten der Zivilstandsbeamtinnen und -beamte sehr vielseitig sind (u.a. bildet die professionelle Beratung und Begleitung in Personenstands- und Bürgerrechtsfragen ein Kernstück des Aufgabenbereichs), gehört die Durchführung und Gestaltung einer Ziviltrauung / Beurkundung einer eingetragenen Partnerschaft nach wie vor zu den in der Öffentlichkeit bekanntesten Aufgaben.
Die Tatsache, dass die Schweiz für die Funktion des Zivilstandsbeamten oder der Zivilstandsbeamtin eine Eidgenössische Prüfung vorsieht, beweist eindrücklich, dass es sich um eine Tätigkeit mit hohen Anforderungen und grosser Verantwortung handelt. Sie beurkunden rechtsverbindlich für Private, Verwaltung und Gerichte die relevanten Personendaten und liefern die wichtigen Basisdaten für andere Verwaltungseinheiten
Die Beurkundungen des Personenstandes umfassen u.a.:
- Geburten
- Trauungen
- Eingetragene Partnerschaften
- Todesfälle
Obwohl die Tätigkeiten der Zivilstandsbeamtinnen und -beamte sehr vielseitig sind (u.a. bildet die professionelle Beratung und Begleitung in Personenstands- und Bürgerrechtsfragen ein Kernstück des Aufgabenbereichs), gehört die Durchführung und Gestaltung einer Ziviltrauung / Beurkundung einer eingetragenen Partnerschaft nach wie vor zu den in der Öffentlichkeit bekanntesten Aufgaben.
Die Tatsache, dass die Schweiz für die Funktion des Zivilstandsbeamten oder der Zivilstandsbeamtin eine Eidgenössische Prüfung vorsieht, beweist eindrücklich, dass es sich um eine Tätigkeit mit hohen Anforderungen und grosser Verantwortung handelt. Sie beurkunden rechtsverbindlich für Private, Verwaltung und Gerichte die relevanten Personendaten und liefern die wichtigen Basisdaten für andere Verwaltungseinheiten